Handyrückgabe an Sorgeberechtigte
Nach Punkt 6. der geltenden Haus-und Schulordnung, kann als Erziehungsmaßnahme nach Zuwiderhandlung das Handy d. Schüler/-in durch d. Fachlehrer/-in eingezogen werden, um es von den Sorgeberechtigten abholen zu lassen.
Die Handyrückgabe erfolgt im Sekretariat im Rahmen der üblichen Geschäftszeiten.