Handyrückgabe an Sorgeberechtigte

Nach   Punkt 6. der geltenden Haus-und Schulordnung, kann als Erziehungsmaßnahme nach Zuwiderhandlung das Handy d. Schüler/-in   durch d. Fachlehrer/-in eingezogen werden, um es von den Sorgeberechtigten abholen zu lassen.

Die Handyrückgabe erfolgt im Sekretariat im Rahmen der üblichen Geschäftszeiten.




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